Steuererklärung ausfüllen - Was muss ich beachten?
- deborahbrunner0
- 27. Feb.
- 3 Min. Lesezeit
Was muss ich beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten? Welche Dokumente benötige ich dafür? Hier habe ich für euch ein paar Tipps und Tricks für das Ausfüllen der Steuererklärung.
Alle Jahre wieder flattert der Brief der Steuerverwaltung ins Haus: Die Steuererklärung ist fällig. Für viele bedeutet das Stress, Unsicherheit und ein grosses „Wo habe ich bloss alle Belege?“.
Dabei muss die Steuererklärung in der Schweiz weder kompliziert noch mühsam sein – wenn man das ganze Jahr über strukturiert vorgeht.
Gerade für Selbstständige und Pferdeunternehmer (Trainer, Stallbetreiber, Therapeutinnen, Hufschmiede etc.) lohnt sich eine saubere Vorbereitung besonders. Denn hier geht es nicht nur um Einkommen, sondern auch um Geschäftsausgaben, Anlagen, Fahrzeuge, Versicherungen und Vorsorge.
In diesem Blogpost erfahren Sie:
Welche Unterlagen Sie für Ihre Steuererklärung 2025 benötigen
Welche Abzüge Sie geltend machen können
Welche Fristen gelten
Und wie Sie sich Zeit, Geld und Nerven sparen
1. Steuererklärung vorbereiten: Diese Unterlagen brauchen Sie
Die Grundlage für eine korrekte Steuererklärung ist eine vollständige Dokumentation. Unser wichtigster Tipp: Sammeln Sie Belege das ganze Jahr über.
Eröffnen Sie eine physische oder digitale Ablage und legen Sie alle relevanten Dokumente laufend ab.
Zu Jahresbeginn erhalten Sie in der Regel:
Lohnausweis
Zinsbescheinigungen Ihrer Bank
Bescheinigung über Einzahlungen in die Säule 3a
Krankenkassenprämiennachweis
Diese gehören direkt in Ihre Steuer-Ablage.
Einkommen deklarieren
Folgende Unterlagen sind – je nach Situation – notwendig:
Lohnausweise (auch Neben- oder Teilzeitjobs)
Rentenbescheinigungen (AHV, IV, Pensionskasse)
Taggeld- oder Ersatzeinkünfte (z. B. Arbeitslosenversicherung)
Alimentenaufstellungen
Bei Selbstständigkeit: Übersicht über Einnahmen und Ausgaben
Gerade für Selbstständige im Pferdebereich ist eine saubere Buchhaltung entscheidend. Nur korrekt verbuchte Geschäftsausgaben können steuerlich berücksichtigt werden.
Eigenheim & Hypothek
Falls Sie Wohneigentum besitzen:
Steuerwert der Liegenschaft
Eigenmietwert oder Mieteinnahmen
Hypothekenhöhe und Zinsnachweise
Unterhalts- und Renovationskosten
Versicherungs- und Verwaltungskosten
Berufsauslagen & Geschäftskosten
Abziehbar sind unter anderem:
Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort(bei direkter Bundessteuer bis max. CHF 3'300 für 2025)
Mehrkosten für auswärtige Verpflegung
Aus- und Weiterbildungskosten
Vermögen korrekt deklarieren
In der Schweiz muss sowohl Vermögen im Inland als auch im Ausland deklariert werden.
Dazu gehören:
Bankkonten per 31.12.
Wertschriftendepots
Lebensversicherungen
Fahrzeuge
Bargeld, Edelmetalle
Erbschaften oder Schenkungen
2. Welche Kosten kann ich in der Schweiz von den Steuern abziehen?
Viele Steuerpflichtige verschenken Geld, weil sie mögliche Abzüge nicht kennen oder nicht sauber dokumentieren.
Wichtige steuerliche Abzüge in der Schweiz:
Berufliche Fahrtkosten
Mehrkosten für Verpflegung
Weiterbildungskosten
Versicherungsprämien (limitiert)
Gemeinnützige und politische Spenden
Beiträge an die Säule 3a
Einkäufe in die 2. Säule
Krankheitskosten (ab bestimmter Belastungsgrenze)
Schuldzinsen
Kinderbetreuungskosten
Alimente
Achtung: Viele Abzüge sind limitiert oder pauschaliert. Wer effektive Kosten geltend machen möchte, benötigt entsprechende Belege.
3. Fristen für die Steuererklärung Schweiz
In den meisten Kantonen gilt:
Natürliche Personen: Abgabefrist bis 31. März oder 30. April
Juristische Personen: häufig bis 30. September
Eine Fristverlängerung kann online beantragt werden – jedoch rechtzeitig.
Fazit: Struktur spart Steuern – und Nerven
Die Steuererklärung in der Schweiz ist kein Hexenwerk. Mit einer guten Vorbereitung, sauberer Belegführung und klarer Struktur wird sie zur Routine.
Gerade für Selbstständige und Pferdeprofis gilt: Eine saubere Buchhaltung während des Jahres ist die halbe Steuererklärung.
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*Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung und kann nicht als dieses gewertet werden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Jegliche Haftung für allfällige Fehler wird abgelehnt.



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